Praxis und Preise

                  "Ich glaube jetzt eifriger denn je an die Lehre des wundersamen Arztes, seitdem ich die Wirkung               einer aller kleinsten Gabe so lebhaft gefühlt und immer wieder empfinde."

Johann Wolfgang von Goethe, September 1820

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Praxis: Hausbesuchspraxis

Ich arbeite in Form einer "Hausbesuchspraxis". Das bedeutet, dass ich zu Ihnen komme und Sie in Ihrer gewohnten Umgebung wahrnehmen kann. Dies hilft mir, das richtige homöopathische Mittel für Sie zu finden.


Leistung und Preise

Meine Arbeit beginnt bereits mit der Kontaktaufnahme zu Ihnen und endet mit der Arzneimittelgabe, der Verschreibung und/oder einem therapeutischen Gespräch.

Die unten angegebenen Preise berechnen sich aus der gesamten Zeit, die ich mit ihnen verbringe und beinhalten auch die Leistungen, die ich nach dem Patientengespräch erbringe, wenn ich nicht mehr bei ihnen bin.


Folgende Leistungen werden erbracht:

- Anamnese

- körperliche Untersuchung

- Diagnose

- Bearbeitung der Anamnese

- Ermittlung des Arzneimittels

- Verlaufsbeobachtung und -beurteilung

- Beratung / Patientengespräch

- Arzneimittelgabe / Rezept

- Dokumentation


Das kostet die klassisch homöopathische Behandlung:

- Homöopathische Erstanamnese: 180 EUR

Dauer: ca. 1,5 bis 2 Stunden, manchmal auch etwas länger

Das Feedback ist natürlich inbegriffen.

- Folgesitzungen: 45 EUR je 30 Minuten

Dauer der Folgesitzungen je nach Situation: 30 - 60 Minuten

Die Folgesitzungen sind ca. alle 2 bis 8 Wochen erforderlich, später seltener nach Bedarf.

- Telefonate 10 bis 20 EUR (je nach Aufwand und Wochen- oder Feiertag)


Die oben genannten Preise richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.


Erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

In der Regel werden Heilpraktikerleistungen durch die gesetzliche Krankenkasse nicht übernommen. Es gibt jedoch einige private Zusatzversicherungen, die die Kosten zum Teil bis vollständig übernehmen.

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten von Heilpraktikern.

Dasselbe gilt für die Beihilfe der Beamten: Leistungen von Heilpraktikern werden in der Regel ganz oder teilweise übernommen.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall im Vorfeld mit der Krankenkasse, der Versicherung und/oder der Beihilfe zu klären, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.